Ü50-Futsal-Regionalmeisterschaft

Bei der NOFV-Ü50 - Hallenmeisterschaft wird nach den internationalen Futsal-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen des DFB und des NOFV, sowie der vorliegenden Durchführungsbestimmungen und den vereinfachten Futsal-Regeln gespielt.

Grundsätzlich nehmen insgesamt 8 Mannschaften teil. Somit sind jedes Jahr grundsätzlich die sechs Ü 50-Hallen-Meister der Landesverbände des NOFV, der Titelverteidiger des Vorjahres sowie der Gastgeber teilnahmeberechtigt. Gemeldet werden die Vereine durch Ihren jeweiligen zuständigen Landesverband. Die Mannschaften müssen in Mitgliedsvereinen des DFB registriert sein. Zudem sind bestätigte Spielgemeinschaften für die Teilnahme an dem Wettbewerb zugelassen, sie müssen jedoch unter der jeweiligen Spielgemeinschaft bereits den Landesmeistertitel errungen haben. Über mögliche freie Startplätze entscheidet der Ausschuss für Fußballentwicklung.

Der Austragungsmodus richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften. Vorgesehen ist jedoch immer die Durchführung einer Vorrunde in zwei Gruppen mit je vier Mannschaften nach dem Modus „Jeder gegen Jeden“. Die Gruppenersten und -zweiten erreichen das Halbfinale. Die Sieger der beiden Halbfinalspiele bestreiten das Finale.

Der Sieger ist der neue NOFV-Ü50-Futsal-Meister.

Besonderheiten und Qualifikationsmöglichkeiten regeln die Durchführungsbestimmungen.

 

Hartmut Gaudeck

Funktion: Ü 40/Ü 60-Regionalmeisterschaft und Ü 50-Futsal-Regionalmeisterschaften