Aktuelles
Beschlüsse der außerordentlichen Präsidiumstagung
Das NOFV-Präsidium hat in seiner, aufgrund der Corona-Pandemie einberufenen außerordentlichen Tagung, am Freitag, den 5. Juni 2020 im Ergebnis der Online-Abstimmung vom 27. Mai 2020 (entsprechend § 20 Satzung des NOFV und § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie) folgendes beschlossen:
- Das aktuelle Spieljahr 2019/2020 wird in allen Spielklassen des NOFV nicht mehr fortgesetzt und ohne weiteren Spiel-/ Nachholspielbetrieb zum 30.06.2020 (offizielles Spieljahresende) beendet.
- Die Spielzeit 2019/2020 der NOFV-Spielklassen wird wie folgt gewertet:
Als Abschlusstabelle gilt die jeweilige Tabelle zum 13.03.2020, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenem und gewerteten Spiel). Auf dieser Grundlage bleiben die Aufstiegsrechte in den jeweiligen Spielklassen bestehen, jeweils in Abhängigkeit übergeordneter DFB-Bestimmungen.
- Der (sportliche) Abstieg aus den NOFV-Spielklassen in die nächsttiefere Spielklasse des NOFV bzw. des jeweiligen Landesverbandes entfällt; ausgenommen hiervon sind Vereine, die in der Saison 2019/2020 ihre Mannschaft bereits aus dem Spielbetrieb zurückgezogen haben oder bis zum 30.06.2020 (ohne Annullierung der Spielwertungen) zurückziehen und daher als Absteiger gelten.
- Der Aufstieg in die Spielklassen des NOFV zur Spielzeit 2020/2021 erfolgt unverändert nach den bestehenden Regelungen.
- Das NOFV-Präsidium wird ermächtigt, die mit dem vorzeitigen Saisonende des Spieljahres 2019/2020 und der Folgesaison 2020/2021 in Zusammenhang stehenden und erforderlichen Regelungen aus Anlass der Corona-Pandemie, insbesondere Änderungen zu Spielklassen und Wettbewerbsmodi, zu treffen.
Des Weiteren wurde beschlossen, die der vorstehenden Beschlussfassung teilweise entgegenstehenden Anträge des FC Energie Cottbus und Greifswalder FC abzulehnen.
Eine große Mehrheit (mehr als zwei Drittel) der Delegierten stimmte im Zeitraum vom 27. Mai bis zum 5. Juni 2020 12 Uhr in der, nach §5 Absatz 3 zur Abminderung der Corona Pandemie und §20 der NOFV Satzung und Ordnung, rechtsverbindlichen Abstimmung allen fünf Punkten zu.
Begründung zu Punkt eins
Der Spielbetrieb in den Spielklassen des NOFV ist bereits seit dem 13.03.2020 aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebes sollte mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden, um gleichförmige Vorbereitungs- und Wettkampfbedingungen zu ermöglichen. Die aktuellen Verfügungslagen lassen eine Beendigung der Saison bis 30.06.2020 nicht mehr realistisch erscheinen. Die Durchführung von Spielen in den Spielklassen des NOFV, insbesondere von Spielen unter (auch nur teilweisem) Ausschluss der Öffentlichkeit, ist bis zum 30.06.2020 aufgrund der notwendigen hygienischen, ordnungsrechtlichen, strukturellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie aufgrund der zeitlichen Bedingungen nicht mehr möglich.
Die Saisonbeendigung zum 30.06.2020 mit diesen Maßgaben verhindert zudem erhebliche Folgeprobleme in Bezug auf Vertragslaufzeiten, Wechselfristen, Altersklasseneinteilung, Kaderplanung u. ä. Die Regelung zieht einen Schlussstrich unter die Saison und gewährleistet für alle Beteiligten die bestmögliche Planungssicherheit.
Schließlich ist auch ein möglicher Wiederanstieg der Corona- Infektionszahlen zu berücksichtigen, womit der zeitnahe Abschluss einer – irgendwann – fortgesetzten Spielzeit 2019/2020 keineswegs als sicher angesehen werden und gravierende Folgen auch für die anschließende Spielzeit haben kann.
Der insoweit planbare und formale Abschluss der Spielzeit 2019/2020 zum 30.06.2020 ist von den Vereinen in Telefon-/Videokonferenzen mehrheitlich befürwortet worden.
Begründung zu Punkt zwei
Die Wertung der Saison soll auf Basis der jeweils aktuellen Tabellen zum Zeitpunkt der Aussetzung des Spielbetriebes am 12.03.2020 - bzw. in Spielklassen, in denen eine unterschiedliche Anzahl an Spielen ausgetragen wurde, unter Anwendung der Quotientenregelung, wonach der Punkteschnitt pro ausgetragenem bzw. gewertetem Spiel berechnet wird - erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Saisonverlauf bereits am weitesten fortgeschritten. Diesem Aspekt ist nach Ansicht der Ausschüsse ein hohes Gewicht zuzumessen. Eine andere Sichtweise würde dazu führen, dass bereits ausgetragene Meisterschaftsspiele für die Wertung nicht mehr zählen würden, was ein in sportlicher Hinsicht höchst unbefriedigendes Ergebnis wäre und daher zu vermeiden ist.
Die Quotientenregelung kommt dem sportlichen Grundverständnis und dem Fairplay-Gedanken am nächsten. Andere Lösungsansätze lassen entweder den gesamten - schon fortgeschrittenen - Spielbetrieb in den Rückrunden außer Betracht oder berücksichtigen die durch Nachholspiele oder Spielausfälle unterschiedliche Anzahl an durchgeführten Spielen nur unverhältnismäßig. Unsportliche Mannschaftsrückzüge könnten Wettbewerb und Aufstiegsfragen zusätzlich beeinflussen. Auch das Exekutivkomitee der UEFA hat die Quotienregelung als Lösungsansatz für die Ermittlung der Teilnehmer an europäischen Clubwettbewerben bei unterschiedlicher Spielanzahl empfohlen.
Aus diesem Grund erscheint es vertretbar und vorzugswürdig, die Abschlusstabellen in der vorgeschlagenen Weise festzulegen. Dieser Wertungsregelung haben die Vereine in den jeweiligen Konferenzen auch mehrheitlich zugestimmt.
Begründung zu Punkt drei
Auf sportliche Absteiger soll verzichtet werden. Der Verzicht auf sportliche Absteiger erscheint im Gesamtzusammenhang verhältnismäßig und vertretbar, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere der erforderlichen Aufstockung der Teilnehmerzahl und damit ggf. des vermehrten Abstieges in den Folgespielzeiten. Es ist zu erwarten, dass für die Wettbewerbe und alle Teilnehmer, insbesondere die Spieler/-innen, insgesamt vertretbare und zu bewältigende Austragungsbedingungen für die folgenden Spielzeiten ermöglicht werden können.
Vom Spielbetrieb zurückgezogene oder bis zum 30.06.2020 noch zurückziehende Mannschaften scheiden nach den Regularien des NOFV - unabhängig von der Corona-Pandemie - aus dem Spielbetrieb aus. Für diese Mannschaften kann die Nichtabstiegsregelung, insbesondere aufgrund der sportlichen Aspekte, nicht angewendet werden.
Begründung zu Punkt vier
Der Aufstieg in die Spielklassen des NOFV zur Spielzeit 2020/2021 erfolgt entsprechend den vom NOFV-Präsidium beschlossenen und veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelungen unter Vorbehalt der Zulassung.
Begründung zu Punkt fünf
Aus Anlass der Corona-Pandemie ist eine Vielzahl von Entscheidungen in der laufenden aber auch in der Folgesaison, aufgrund kurzfristiger Änderungen medizinischer, politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, zu treffen. Um die erforderlichen Entscheidungen zeitnah, flexibel, verlässlich und rechtssicher treffen zu können, sollten dem NOFV-Präsidium übergangsweise die entsprechenden Befugnisse eingeräumt werden, um die notwendige Handlungsflexibilität für den NOFV zu gewährleisten.