Regionalliga Nordost

Statement des NOFV

 

Zu den Vorwürfen des Berliner Athletik Klubs 07 nehmen wir wie folgt Stellung:

 

  1. Am 26.11.2020 um 21:39 Uhr ist ein Antrag des Berliner AK 07 an das Präsidium des NOFV eingegangen. Anzumerken ist, dass dem BAK 07, Herrn Burak Isikdaglioglu, in einem Telefonat im Vorfeld mitgeteilt wurde, dass für Anträge grundsätzlich eine Einreichungsfrist von 7 Tagen vor der Sitzung notwendig ist. Der Antrag des BAK 07 wurde dem Präsidium, dass am darauffol­gen­­den Tag, dem 27.11.2020 tagte, vorgelegt. Da dieser Antrag 35 Seiten umfasste, war es dem Präsidium aufgrund des Zeitfensters nicht möglich, diesen inhaltlich zu prüfen. Auch fehlte die Möglichkeit, Stellungnahmen der Fachgremien einzuholen.
    Der Vorgang wurde durch das Präsidium zur weiteren Bearbeitung an den Spielausschuss verwiesen. Hier müssen wir im Nachhinein selbstkritisch einschätzen, dass dies in der Folge keine 100prozentige rechtssichere Verfahrensweise war.
     
  1. Die Anschuldigungen und Unterstellungen des BAK 07 in der Öffentlichkeit, die unsere ehren­amtlichen Funktionäre diskreditieren, weisen wir auf das Schärfste zurück.
    Hier ist festzuhalten, dass der Vorsitzende des Spielausschusses, Uwe Dietrich, keine persönlichen Interessen durchsetzt, sondern Gremienentscheidungen, die demokratisch getroffen werden, umsetzt und als Vorsitzender des Spielausschusses unterzeichnet.

  2. Anlässlich einer Präsenzveranstaltung des geschäftsführenden Präsidiums des NOFV am 29.10.2020 wurden Vertreter des Berliner AK 07 eingeladen. Dieser Einladung sind der Präsident, Mehmet Ali Han, und Burak Isikdaglioglu gefolgt, ebenfalls virtuell teilgenommen hat der Vorsitzende des NOFV-Spielausschusses, Uwe Dietrich. Folgenden Wortlaut beinhaltete die Presseerklärung des Berliner AK 07: „Unser Präsident, Mehmet Ali Han, zog ein positives Fazit: Wir bedanken uns beim geschäftsführenden Präsidium des NOFV für die Einladung. Es war ein intensiver Austausch und genau der richtige Zeitpunkt für die Aussprache. Wir konnten nach intensiver Diskussion Missverständnisse aus dem Weg räumen und uns auf eine künftige verbesserte Kommunikation für eine gute gemeinsame Zukunft in der Fußballfamilie des NOFV einigen."

    Umso unverständlicher ist die Pressemitteilung des BAK 07 vom 18.02.2021, auch weil wiederum zuvor in Telefonaten mit den Vereinsverantwortlichen die Situation erläutert wurde.

  3. Bzgl. der Thematik Flutlicht verweist der Berliner AK 07 auf eine 10-wöchige Rekordzeit. Der NOFV erkennt an, dass die Fertigstellung des Flutlichts ohne die Aktivitäten des Vereins und insbesondere seines Präsidenten nicht möglich gewesen wäre.
    Jedoch ist das fehlende Flutlicht nicht erst ein Thema seit 10 Wochen.

    Aufgrund von Neuregelungen, Ordnungsänderungen und für Aufsteiger in die Regionalliga Nordost gelten grundsätzlich Übergangsfristen von zwei Jahren. In den Spieljahren 2016/17 und 2017/18 war für den Berliner AK 07 diese Ausnahmegenehmigung für zwei Jahre wirksam. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass ab 2018/19 Flutlicht vorhanden sein muss, um am Spielbetrieb der Regionalliga Nordost teilzunehmen. In den folgenden Spieljahren 2018/19 und 2019/20 hat dann der Verein von einem Beschluss des Präsidiums profitiert, der eine erneute Übergangsfrist von zwei Jahren gestattete. Im laufenden Spieljahr 2020/21 hat der BAK 07 die Zulassung nur unter der Bedingung erhalten, dass die Installation der Flutlichtanlage am 30.12.2020 abgeschlossen ist. Hierbei handelte es sich um einen Präsidiumsbeschluss.

    Seitens des NOFV, insbesondere des Spielausschusses, wurde der Berliner AK 07 immer wieder schriftlich und in zahlreichen Gesprächen auf die Problematik des fehlenden Flutlichts als Zulassungsvoraussetzung und im Interesse der Gleichbehandlung aller Vereine hingewiesen. Der NOFV ist hier seiner Rolle als Dienstleister mehr als gerecht geworden, muss aber auch die Vorgaben, die sich Verband und Vereine demokratisch auf Verbandstagen geben, umsetzen.

    Es ist festzustellen, dass zur Zeit kein Sportgerichtsverfahren eröffnet wurde und der Spielausschuss die Angelegenheit erneut prüft, um dem Präsidium einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise zu unterbreiten.

    Festzustellen ist weiterhin, dass dem NOFV bis zum heutigen Tage, dem 19. Februar 2021, weder die Fertigstellung der Flutlichtanlage durch den Verein angezeigt wurde, noch die entsprechenden notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.

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