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Pressemitteilung

Revision der Sportgerichtsverfahren begonnen • Verbesserungspotenziale identifizieren • Umsetzung planen

Einige Vereine und Fanszenen aus dem NOFV-Verbandsgebiet, insbesondere der Regionalliga Nordost, haben uns das Positionspapier „Verbandsstrafen abschaffen“ übersandt. Nach der Halbjahrestagung mit den Vereinen der Regionalliga haben wir die inhaltliche Diskussion der verbandsrechtlichen Grundlagen hinsichtlich sportgerichtlicher Verfahren bereits begonnen. Nachstehend unsere Stellungnahme:

Der NOFV hat die aufgeführten Forderungen bereits in der Halbjahrestagung mit den Vereinen der Regionalliga Nordost vom 15. Januar 2025 zur Kenntnis genommen und die Initiative zur inhaltlichen Diskussion der verbandsrechtlichen Grundlagen hinsichtlich sportgerichtlicher Verfahren zugesichert.

Sportgerichtliche Entscheidungen dürfen die Mitgliedsvereine in den unteren Ligen nicht in ihrer wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit gefährden. Gleichzeitig sind selbstverständlich die umfangreichen Sicherheitsanforderungen für die Durchführung von Spielen unter dem Dach des Verbandes konsequent einzuhalten und umzusetzen. Etwaige Verstöße sind mit dem gebotenen Augenmaß und einer einzelfallgerechten Entscheidung des zuständigen Sportgerichts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände sowie den Leistungsfähigkeiten der Vereine zu sanktionieren.

Der NOFV hat bereits eine interne Revision der Sportgerichtsverfahren begonnen, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und zur Umsetzung zu bringen. Dabei wird der Regionalverband insbesondere die auf Bundesebene organisierte Initiative des „Arbeitskreises Verbandsstrafen“ und der „AG Stadionsicherheit des DFB“ und deren einzelnen Verbesserungsvorschläge bezüglich der Sportgerichtsverfahren zu Vorkommnissen im Rahmen des Spielbetriebes prüfen. Deren bisherige Ergebnisse können sicherlich die Grundlage einer weiteren Diskussion sein. In Abstimmung mit allen Beteiligten wird der NOFV die Umsetzbarkeit verschiedener Anpassungsvorschläge eruieren.

Der NOFV strebt eine Anpassung der sportgerichtlichen Entscheidungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse aus der Revision zu Beginn der kommenden Spielzeit 2025/2026 an.

Herman Winkler: „Wir als NOFV verstehen uns als Vertreter unserer Mitgliedsverbände und aller Vereine, die unter unserem Dach ihren Spielbetrieb mit großem, vor allem in weiten Teilen auch ehrenamtlichen Engagement betreiben. Dementsprechend nehmen wir deren Sorgen und Nöte ernst und werden uns bei dieser Thematik bemühen, alle relevanten Aspekte umfassend zu ermitteln, gegeneinander zu gewichtigen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die verbindenden Elemente des Fußballs dürfen – gerade in diesen für unser Land durchaus schwierigen Zeiten – nicht durch die Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Vereine aufs Spiel gesetzt werden.“

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