Regionalliga Nordost

Information zum Sportgerichtsurteil betreffend den Chemnitzer FC

Im Urteil vom 29.04.2019 ist festgelegt, dass die Chemnitzer FC Fußball GmbH dafür Sorge zu tragen hat, dass eine Umgehung der Blocksperre durch Verlagerung der Fangruppen in andere Stadionbereiche unterbleibt. Zudem dürfen in den geschlossenen Tribünenbereichen (Blöcke 6A, 6B, 6C) keine Banner, Plakate, Transparente u.Ä. aufgehängt oder sonst angebracht werden. Weitere Festlegungen zur Blocksperre sind im Urteil nicht getroffen worden. Die konkrete Umsetzung dieser Auflagen obliegt allein dem Chemnitzer FC.

Zurück