Aktuelles

12 Monate Sperre für Andreas Petersen

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat Sportdirektor Andreas Petersen (VfB Germania Halberstadt) nach mündlicher Verhandlung wegen der Vorgänge im Vorfeld des Regionalliga-Spieles am 30.11.2018 zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem VfB Germania Halberstadt wegen eines unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen mit einer Funktionssperre von 12 Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 6.000,- Euro belegt. Ihm wird verboten, in diesem Zeitraum ein Amt im NOFV, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden. Die sofortige Vollziehung der Funktionssperre wurde angeordnet.

Das Sportgericht hielt folgenden Sachverhalt für erwiesen:

Am 18. Spieltag der Regionalliga Nordost traf der SV Babelsberg 03 auf den VfB Germania Halberstadt, dessen Sportdirektor Andreas Petersen ist. Im Vorfeld des Spiels sprach Sportdirektor Petersen telefonisch zwei ihm bekannte Babelsberger Spieler an und stellte diesen Geldzahlungen in Aussicht, wenn sie schlecht spielten. Die Spieler lehnten das Angebot ab. Zur Zahlung von Geld und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht.Hinweise darauf, dass die Aktivitäten von Sportdirektor Petersen mit Kenntnis oder im Auftrag des VfB Germania Halberstadt erfolgten oder im Zusammenhang mit Wettspielen standen, ergaben sich nicht.

Die Verhandlung wurde geleitet von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des NOFV-Sportgerichtes. Zur Urteilsbegründung sagte er:

"Für das Gericht steht fest, dass Herr Petersen versucht hat, durch Ansprache zweier Babelsberger Spieler unbefugt Einfluss auf den Verlauf des Spiels zu nehmen, um seinem Verein Vorteile zu verschaffen. Solche Handlungen stellen gravierende Angriffe auf die Integrität des sportlichen Wettbewerbs dar. Sie verstoßen gegen die Grundwerte des Sports und schaden in hohem Maße dem Ansehen der Fußballverbände und aller teilnehmenden Vereine. Falsches Spiel darf im Sport keinen Platz haben. Im Rahmen der Strafzumessung haben wir aber die besonderen persönlichen Umstände von Herrn Petersen, die - auch psychischen - Belastungen durch die mediale Berichterstattung und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens berücksichtigt, daher haben wir keine noch längere Sperre oder eine dauerhafte Sperre bzw. den Ausschluss aus dem Verband verhängt."

Gegen das Urteil des NOFV-Sportgerichts können Andreas Petersen und der NOFV Berufung zum NOFV-Verbandsgericht einlegen.

Zurück