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FC Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verurteilt

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat den FC Energie Cottbus nach den Vorfällen beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem FC Energie Cottbus am 28.09.2022 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR verurteilt. Dem Klub wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was er bis zum 30.04.2023 dem NOFV nachzuweisen hat.

Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel der Regionalliga unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme ist zur Bewährung ausgesetzt worden und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30.04.2023.

Bei dem Spiel am 28.09.2022 kam es zu schweren Verfehlungen durch Cottbuser Anhänger. Zu Beginn der 2. Halbzeit wurden mehrere pyrotechnische Artikel aktiviert, zudem wurden mindestens vier Raketen in Richtung Jenaer Haupttribüne abgeschossen, weshalb das Spiel für mindestens 17 Minuten unterbrochen werden musste. Infolge der Raketenabschüsse kam es zu Beschädigungen an der Kleidung von Fans im Heimbereich. Bereits in der Vergangenheit musste sich der Verein wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger sportgerichtlich verantworten und wurde mehrfach zu Geldstrafen verurteilt.

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung auf der Grundlage des § 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV zulässig.

 

Foto Startseite: Patrick Skrzipek

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