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Umgang mit Insolvenzen im laufenden Spieljahr

Wie im allgemeinen Wirtschaftsleben können auch bei Vereinen der Regionalliga Nordost (bzw. teilnahmeberechtigten Kapitalgesellschaften) Insolvenzgefahren während des laufenden Spielbetriebes nicht vollständig verhindert bzw. wirksam ausgeschlossen werden. Zudem können in den Regionalverbänden des DFB auf Grund anderer Rahmenbedingungen (im Vergleich zu Lizenzligen und 3. Liga) nur eingeschränkte Prüfungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Regionalligateilnehmer durchgeführt werden. Eine verlässliche, belastbare Einschätzung des Insolvenzrisikos von Vereinen ist dem NOFV bei Zulassung zur Regionalliga in der Regel nicht möglich. Hier weist der NOFV die Vereine allerdings regelmäßig auf deren Vernunft, Eigenverantwortlichkeit und seriöses Wirtschaften hin.

Im Fall der Insolvenz eines Vereins der Regionalliga (oder einer teilnahmeberechtigten Kapitalgesellschaft) sehen die derzeit geltenden Bestimmungen der Fußballverbände in Deutschland den Abzug von 9 Gewinnpunkten vor. Diese Vorschriften sind vom DFB - in Einklang mit dem geltenden Insolvenzrecht in Deutschland - vorgegeben und allgemein-, und damit auch für den NOFV verbindlich. Eine Abweichung von diesen Maßgaben oder die eigenmächtige Abänderung dieser Statuten ist dem NOFV nicht möglich.

Motivation dieser Regelung ist es, die Vereine, die nicht solide gewirtschaftet und sich sportlich dadurch möglicherweise in eine stärkere Position gebracht haben, mit einer spürbaren Sanktion zu belegen. Ein Zwangsabstieg hingegen würde die insolvenzrechtlichen Sanierungsmöglichkeiten beeinträchtigen und - vor allem - zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Spielbetriebs und der Wettbewerbsintegrität führen.

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