Aktuelles

Ergänzung der Spielordnung

Das Präsidium des NOFV hat im Umlaufverfahren die Ergänzung des § 6 der Spielordnung des NOFV - Insolvenz - in den Ziffern 3. und 7. bestätigt.

Die Ergänzungen lauten wie folgt:

3.
… Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften, denen das Teilnahmerecht an Spielklassen des NOFV übertragen worden ist. Für Vereine der Regionalliga gilt Nr. 7.

 

7.
…mangels Masse abgelehnt wurde. Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften, denen das Teilnahmerecht an der Regionalliga übertragen worden ist.

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