Aktuelles

Pressemitteilung

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und unterschiedlichen Darstellungen in den Medien sehen wir uns veranlasst, nachfolgende Erklärung zu veröffentlichen.

Zunächst ist anzumerken, dass der NOFV, seine Mitgliedsverbände und deren Vereine und Funktionsträger sich zu den Grundsätzen der Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness bekennen.

Bei Verstößen sind diese zu verfolgen, aufzuklären und bei Nachweis zu bestrafen.

Zur Chronologie:

  • Am 30.11.2018, ca. 90 Minuten vor Spielbeginn des Meisterschaftsspiels der RL Nordost SV Babelsberg 03 - VfB Germania Halberstadt und während einer Präsidiumstagung in Vorbereitung des am nächsten Tag stattfindenden Verbandtages, wurde der NOFV durch den SV Babelsberg 03 über einen möglichen Versuch der Beeinflussung des v.g. Spiels informiert.
  • Durch den NOFV wurde umgehend ein Verbandsfunktionär mit der Spielaufsicht beauftragt, um wettbewerbssichernde Maßnahmen vor Ort einzuleiten.
  • Weiterhin hat das Präsidium sofort (30.11.2018) Folgendes beschlossen:
    • Das Sportgericht des NOFV wird auf der Grundlage der vorliegenden Informationen mit Vorermittlungen beauftragt.
    • Sollten die Vorermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, ist eine Verfahren vor dem Sportgericht zu beantragen.
    • Bei entsprechend vorliegenden weiteren Erkenntnissen ist eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu stellen.
    • Der DFB ist zu informieren.

 

  • Am 05.12.2018 hat das Sportgericht den NOFV über einen ausreichenden Tatver­dacht der versuchten Einflussnahme informiert. Hierüber wurde auch der DFB in Kenntnis gesetzt.
  • Am 06.12.2018 erfolgte die Antragstellung an das Sportgericht des NOFV zur Eröffnung eines Verfahrens.
  • Am 06.12.2018 wurde durch den NOFV Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
  • Am 07.12.2018 erfolgte ein schriftlicher Appell an die Vereine der Spielklassen des NOFV in Bezug auf die Integrität der sportlichen Wettbewerbe und Fairplay.
  • Am 01.02.2019 fand die Verhandlung des Sportgerichtes des NOFV gegen den Sportdirektor des VfB Germania Halberstadt, Andreas Petersen, statt.
    • Es erfolgte die Beweisaufnahme.
    • Das Sportgericht folgte dann einem Antrag der rechtlichen Vertretung von Herrn Petersen, weitere Personen zur Beweisaufnahme zu laden.

Das Sportgerichtsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.

Wir bitten um Verständnis, dass zu laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

  • Mit Datum vom 04.12.2018 (Posteingang 06.12.2018) hat der NOFV Kenntnis von einer Strafanzeige des Chemnitzer FC gegen Unbekannt aufgrund von Gesprächen des Vereins mit einem Sponsor/Investor am 29.11.2018 erhalten.
  • Eine Überprüfung weiterer Hinweise durch das Sportgericht hat zur Zeit keinen weiteren hinreichenden Tatverdacht ergeben.

 

Der NOFV ist an einer vollumfänglichen Aufklärung der Vorwürfe interessiert und arbeitet mit den Staatsanwaltschaften eng zusammen.

Zurück